Für Sie als Verkäufer bleibt unser Service weiterhin kostenlos, außer es handelt sich um eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus. Hier greift das neue Gesetz zur Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer das in den § 656 a – d BGB niedergeschrieben ist und seit dem 23.12.2020 gilt.

Dies gilt nicht für Zwei- und Mehrfamilienhäuser, nicht für Grundstücke, nicht für Wochenendhäuser, nicht für Resthöfe und auch nicht für Gewerbeobjekte. Hier ist unsere Arbeit für Sie weiterhin kostenlos.

Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.