Seit dem 01.01.2020 ist die steuerliche Förderung bestimmter energetischer Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum („Steuerbonus“) möglich. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung des Bundes (KfW und BAFA) als förderfähig eingestuft sind, z. B. Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder einer Heizungsanlage. Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld. Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, höchstens jedoch 40.000 Euro je begünstigtes Objekt, können – verteilt über drei Jahre – berücksichtigt werden. Kosten für Energieberatung durch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassene Energieberater werden sogar zu 50 Prozent gefördert.

Ob für Sie die steuerliche Abschreibung oder eines der nachfolgend genannten Förderprogramme sinnvoller ist, hängt von Ihrem Vorhaben ab.